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Informationen zu Flüssiggastankprüfungen

Informationen zu notwendigen Prüfungen von Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen

Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen müssen erstmalig und wiederkehrend geprüft werden.

Tanks und Armaturen werden alle zwei Jahre von einer Überwachungsorganisation auf Dichtheit und Verhalten bei Betrieb überprüft.

Achten Sie darauf, dass Ihnen ein entsprechendes Überprüfungsprotokoll übergeben und eine Plakette (ähnlich der TÜV-Plakette) auf die Tankanlage geklebt wird.

Information

Auf diese gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrende Prüfungen müssen sie als Betreiber an einer in ihrem Eigentum befindlichen Flüssiggas-Anlage achten.

Prüffristen für Äußere Prüfungen

Art der Aufstellung
(Prüfung durch befähigte Person gemäß BetrSicherV.)
Art der Prüfung Prüffrist
Unabhängig von der Aufstellungsart Äußere Prüfung 2 Jahre

Prüffristen für Innere TÜV Prüfungen (Innere Prüfung)

Art der Aufstellung Art der Prüfung Prüffrist
Oberirdisch im Freien oder im Raum Innere Prüfung 10 Jahre
Unterirdisch Innere Prüfung 10 Jahre
Halboberirdisch Innere Prüfung 10 Jahre

Prüfung von Versorgungsleitungen (Rohrleitungsprüfung)

Die Prüfung umfasst die Versorgungsleitung vom Behälter bis zum Verbrauchsgerät.

Nieder- und Mitteldruck-Rohrleitung Art der Prüfung Prüffrist
Verbrauchsanlagen sind wiederkehrend zu prüfen Rohrleitung 10 Jahre