Informationen zu notwendigen Prüfungen von Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen
Flüssiggasversorgungs- und Verbrauchsanlagen müssen erstmalig und wiederkehrend geprüft werden.
Tanks und Armaturen werden alle zwei Jahre von einer Überwachungsorganisation auf Dichtheit und Verhalten bei Betrieb überprüft.
Achten Sie darauf, dass Ihnen ein entsprechendes Überprüfungsprotokoll übergeben und eine Plakette (ähnlich der TÜV-Plakette) auf die Tankanlage geklebt wird.
Information
Auf diese gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrende Prüfungen müssen sie als Betreiber an einer in ihrem Eigentum befindlichen Flüssiggas-Anlage achten.
Prüffristen für Äußere Prüfungen
Art der Aufstellung (Prüfung durch befähigte Person gemäß BetrSicherV.) |
Art der Prüfung | Prüffrist |
---|---|---|
Unabhängig von der Aufstellungsart | Äußere Prüfung | 2 Jahre |
Prüffristen für Innere TÜV Prüfungen (Innere Prüfung)
Art der Aufstellung | Art der Prüfung | Prüffrist |
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Oberirdisch im Freien oder im Raum | Innere Prüfung | 10 Jahre |
Unterirdisch | Innere Prüfung | 10 Jahre |
Halboberirdisch | Innere Prüfung | 10 Jahre |
Prüfung von Versorgungsleitungen (Rohrleitungsprüfung)
Die Prüfung umfasst die Versorgungsleitung vom Behälter bis zum Verbrauchsgerät.
Nieder- und Mitteldruck-Rohrleitung | Art der Prüfung | Prüffrist |
---|---|---|
Verbrauchsanlagen sind wiederkehrend zu prüfen | Rohrleitung | 10 Jahre |